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Schul-/ Hausordnung

In unserer Schule leben und arbeiten viele Menschen zusammen, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und noch weitere Personen, z.B. Die Schulsekretärin, der Hausmeister und das Reinigungspersonal.

 

Damit sich alle wohl fühlen und ihre Arbeit in Ruhe verrichten können und damit möglichst keine Unfälle passieren, müssen sich alle an Regeln halten, die in dieser Hausordnung zusammengefasst sind.

 

1. Grundsatz: Das Schulgebäude ist Ruhezone

(1) In den Räumen, den Gängen und vor allem den Treppenhäusern wollen wir nicht lärmen, nicht mit Bällen u. ä. werfen oder schießen und nicht rennen. Dazu sind der Schulhof und der Spielplatz da. Auf keinen Fall tragen wir Meinungsverschiedenheiten durch Raufereien aus.

(2) Während der Unterrichtszeiten sind wir auf den Fluren besonders leise.

 

2. Verhalten vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen

(1) Die Aufsicht beginnt um 7.45 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt ist das Schulgebäude für die Kinder offen.

(2) Wenn die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer es erlaubt, dürfen die Kinder in ihre Klasse gehen und sich auch während der Pausen im Haus aufhalten.

Die Türen der Klassenräume, in denen sich die Kinder aufhalten, stehen offen, die Fenster müssen geschlossen bleiben. Selbstverständlich geht niemand an das Eigentum anderer.

(3) Während der kleinen Pausen bleiben die Kinder in den Klassenräumen (Ausnahmen: Erlaubnis der Lehrerin/des Lehrers, Klassenraumwechsel).

(4) Der Schulhof und der Spielplatz sind zur Bewegung da. Damit niemand verletzt wird, dürfen z.B. nur Softbälle (z.B. nur Schaumstoffbälle) verwendet werden. Bei Nässe zeigen Schilder an den Eingangstüren an, Ob das Spielen mit Bällen erlaubt ist.

Im Winter ist das Werfen mit Schneebällen sehr gefährlich und deshalb verboten!

(5) Der Schulhof ist die befestigte Fläche, die vom Zaun und der gelben Linie eingegrenzt wird.

 

3. Umweltschutz

Auch in der Schule wollen wir helfen, die Umwelt zu schützen.

3.1 Sparen von Energie und Wasser

(1) Lampen wollen wir nicht unnötig brennen lassen und Wasser nicht verschwenden.

(2) Das Schulgebäude wird durch eine Lüftungsanlage kontrolliert be- und entlüftet. Dauerlüftung beeinträchtigt diese Anlage. Bei notwendigen Lüftungen sollen die Fenster daher nur kurzzeitig zu einer Stoßlüftung geöffnet werden. Außerdem verschwendet Dauerlüften während der Heizperiode Wärmeenergie!

 

3.2 Müll vermeiden und trennen

(1) Müll, der sich nicht vermeiden lässt, wollen wir trennen. Es gehören:

- sauberes Papier und Pappe in die blauen Papiertonnen

-vollständig geleerte Verpackungen, z.B. Trinkpäckchen in die gelben Wertstofftonnen.

- alle anderen Abfälle (z.B. Essensreste, Papierhandtücher, Taschentücher, zerbrochene Lineale...) werfen wir in die schwarzen Restmülltonnen oder die Körbe auf dem Schulhof.

(2) Die Inhalte der jeweiligen Sammelgefäße werden getrennt der jeweiligen Abfuhr bereitgestellt.

 

4. Sauberkeit und Pflege der Gebäude und Einrichtungen

(1) Selbstverständlich beschädigen oder verschmutzen wir nichts absichtlich.

(2) Bei feuchten Bodenverhältnissen kann der Spielplatz nicht genutzt werden. Dies wird durch die rote Ampel angezeigt.

(3) Abfälle gehören nicht unter die Tische oder auf den Boden, sondern in die dafür vorgesehenen Behälter.

(4) wird noch ergänzt

(5) Zu Unterrichtsende verlassen wir die Klassenräume besenrein, die Stühle werden hochgestellt.

 

5. Verlassen des Schulgeländes, Bringen und Abholen von Personen, Parken

(1) Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen.

(2) Vor der Stadthalle stehen ausreichen Parkflächen zur Verfügung. Hier erfolgt das Bringen und Abholen von Personen mit dem PKW.

(3) Begleitpersonen bringen die Kinder an den Schulhof und holen sie auch erst dort wieder ab. Das Schulgebäude betreten und verlassen die Kinder selbstständig. In begründeten Fällen können die Klassenleiterinnen und –leiter Ausnahmen genehmigen.

(4) Während der Unterrichtszeiten darf der Schulhof nur in dringenden Ausnahmefällen, während der Pausen und der Aufsichtszeiten vor Schulbeginn und nach Unterrichtsende darf er generell nicht befahren werden.

(5) Über Ausnahmen zu Absatz 2 und 3 entscheidet die Schulleitung

 

6. Sonstige Regelungen

(1) Jeder Lehrperson der Grundschule Kirchberg steht ein Schlüssel zu, der ihr den Zugang zum Gebäude, den Klassenräumen und dem Kopierraum ermöglicht. Sie haftet für die sichere Verwahrung dieses Schlüssels und den verantwortungsvollen Umgang damit im Rahmen der Haftungsbestimmungen.

(2) Das Büro ist außerhalb der regulären Unterrichtszeiten verschlossen zu halten.

(3) Bei längerer Benutzung des Hauses nach 17 Uhr ist der Hausmeister zu informieren.

(4) Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

(5) Für Katastrophenfälle gelten die Regeln der Brandschutzverordnung bzw. des Amokplanes. Sie sind Bestandteil dieser Hausordnung ebenso die Ordnungen für die Benutzung der Sporthallen und des Hallenbades.

(6) Elektronische Geräte (Handy, Smartwatch, Kamera...) bewahren wir während der gesamten Schul- und Betreuungszeit ausgeschaltet bzw. im Schulmodus im Ranzen auf. Gleiches gilt während außerschulischen Veranstaltungen auch für den jeweiligen Veranstaltungsort. Medizinisch erforderliche Geräte sind nach Genehmigung durch die Schulleitung von dieser Regelung ausgenommen. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen. Die Ausgabe erfolgt ausschließlich an Erziehungsberechtigte.